Meldeverpflichtung

Nachbenennung

Sofern ein bestehendes Team um zusätzliche Ärzte erweitert werden soll, ist dies dem Erweiterten Landesausschuss in Bayern anzuzeigen. Mit der Anzeige sind Belege vorzulegen, mit denen nachgewiesen wird, dass sämtliche im Einzelfall rechtlich maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt werden.

Beiblatt zu Anzeigeformularen: Benennung weiterer Ärzte (WORD-Datei)

Zu den ASV-Indikationen

Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung

Die Abwesenheit eines Teammitglieds von länger als einer Woche ist beim Erweiterten Landesausschuss, der ASV-Servicestelle und bei den Trägerorganisationen, deren Adressen Sie über die Schnellbausteine im beiliegendem Word-Dokument erkennen können, unter Angabe des Vertreters anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die ASV-Versorgung in einem Fachgebiet des Teams durch mehr als eine Fachärztin / einen Facharzt sichergestellt wird und diese / dieser bereits gegenüber dem zuständigen erweiterten Landesausschuss benannt wurde.

Anzeigeformular: Urlaubs/Abwesenheitsmeldung (WORD-Datei)

Ausscheiden aus der ASV

Scheidet ein Mitglied des interdisziplinären Teams aus der ASV aus, so ist dies innerhalb von sieben Werktagen beim jeweiligen Erweiterten Landesausschuss, der ASV-Servicestelle und bei den Trägerorganisationen, deren Adressen Sie über die Schnellbausteine im beiliegendem Word-Dokument erkennen können, anzuzeigen. Sofern das ausscheidende Teammitglied zur Erfüllung der personellen Voraussetzungen erforderlich ist, ist innerhalb von sechs Monaten ein neues Teammitglied gegenüber dem Erweiterten Landesausschuss zu benennen. Ist innerhalb der sechs Monate keine Nachbesetzung erfolgt, liegen die personellen Voraussetzungen mit Ablauf der sechs Monate für alle Mitglieder des ASV-Teams nicht mehr vor.

Anzeigeformular: Ausscheiden aus der ASV (WORD-Datei)