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Medikationsplan zukünftig auch für ASV Patientinnen und Patienten

(07.06.18)

Eine weitere Änderung die für alle erkrankungsspezifischen ASV-Anforderungen gilt. So soll künftig ASV Patientinnen und Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden, auf Verlangen ein Medikationsplan zur Verfügung gestellt werden.

Ziel ist es, die Verordnung von Arzneimitteln zwischen den behandelnden Hausärzten und den ASV-Teams besser zu koordinieren.