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Vereinheitlichung der Regelung zur Zusammensetzung eines ASV-Teams bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen

(11.06.18) Sofern Kinder und Jugendliche im Rahmen der ASV bei „seltenen“ Erkrankungen behandelt werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Teams neue Möglichkeiten eröffnet.

Demnach ist es zukünftig - etwa der Teamleitung - möglich, alternativ eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit den jeweiligen Zusatzweiterbildungen bzw. Schwerpunkten zu benennen.

Des Weiteren hat der G-BA die Benennung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin auch ohne entsprechende Qualifikation vorgesehen, falls sonst eine Teambildung erschwert werden würde.