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Neue Abrechnungsziffer für Augenärztliche Leistungen

(18.09.18) Für die augenärztliche Untersuchung wurde eine neue Ziffer im EBM-Bereich aufgenommen.

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 51050 umfasst verschiedene augenärztliche Leistungen und wird wie alle ASV-Leistungen extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung vergütet.

Sie kann ab dem 1. Oktober 2018 von Augenärztinnen und Augenärzten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen Erwachsene, Morbus Wilson oder Marfan-Syndrom abgerechnet werden.

Die bislang von ASV Ärztinnen und Ärzten abgerechnete Pseudoziffer 88508 für die augenärztlichen Untersuchungen für die Anlage rheumatologische Erkrankungen Erwachsene und Morbus Wilson, wird gestrichen. Ebenfalls wird bei der Anlage Marfan-Syndrom der Abschnitt 50.3 EBM gelöscht, der bislang die (GOP) 50301 enthielt.