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Genehmigungsverfahren für kurative Mammographie vereinfacht

(16.10.2018) Unter "kurativer" Mammographie wird die Untersuchung von Patientinnen und Patienten mit abklärungsbedürftigem Verdacht verstanden.

Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Mammographien ist die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (QSV) zur kurativen Mammographie.

Um das Genehmigungs- und Prüfverfahren zur kurativen Mammographie zu erleichtern, wurde die QSV nun neu gefasst. Die Erleichterungen betreffen hauptsächlich den Nachweis der apparativen Anforderungen sowie die Fallsammlungsprüfungen und gelten ab dem 01. Oktober 2018.