Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung

Informationen

Ärzte und Kliniken können sich jetzt auch für die ASV von Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
 
Mit der Überführung des bisherigen Angebots der ambulanten Behandlung am Krankenhaus in eine ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere wichtige Kernpunkte der onkologischen Versorgung, wie beispielsweise die Koordination der onkologischen Behandlung, berücksichtigt. Zum Beispiel können Untersuchungen mittels PET bzw. PET/CT bei Lymphomen und Leukämien auch über die vom G-BA für die vertragsärztliche Versorgung bereits zugelassenen Indikationen hinaus erbracht werden, wenn sie zur Therapieplanung notwendig sind.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
 
  1. ) Teamleitung  
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
  1.  ) Kernteam 
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie*
  • Strahlentherapie
 
* Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
 
  1. ) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 
  • Allgemein- und/oder ViszeralchirurgieAnästhesiologie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und / oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Innere Medizin und Nephrologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder
  • Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
Zusätzlich kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurochirurgie benannt werden.
Zusätzlich kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Transfusionsmedizin benannt werden.
 
Eine Fachärztin oder ein Facharzt des interdisziplinären Teams muss über die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin verfügen.

Anzeigeformular

Ausfüllen Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung

Änderungen in den Anzeigeformularen

News Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.