Hämophilie

Informationen

Mit der Hämophilie ist eine weitere Erkrankung in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung aufgenommen worden.

Hämophilie ist eine Erkrankung, die vererbt werden kann. Sie führt zu einer sogenannten Blutungsneigung. Das bedeutet, dass Betroffene deutlich schneller Blutungen bekommen als gesunde Personen. Je nachdem, wie schwer die Hämophilie ist, kann der Körper eine Wunde nicht selbst verschließen und die Blutung nicht stoppen.

Patientinnen und Patienten mit der Diagnose Hämophilie können künftig von dem Zusammenschluss der im ASV-Team vorgesehenen Spezialisten profitieren. Im Kernteam müssen u.a. Fachärzte mit der Fachrichtung:

  • Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
  • Transfusionsmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie

vorhanden sein. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie zu benennen.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 2 Buchstabe c - Hämophilie

Teilnahmebedingungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Hämophilie erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 ASV-RL.
 
Die nachfolgend verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch die Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
(vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 ASV-RL)
 

a) Teamleitung
 
  • Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie  
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie oder
  • Transfusionsmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie benannt werden.
 
b) Kernteam

Zusätzlich zur Teamleitung, wenn der Teamleiter Transfusionsmediziner ist:
  • Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie  
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie und
  • Transfusionsmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie zu benennen.
 
  • Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der genannten Zusatz-Weiterbildung verfügbar ist, ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen.
 
c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 
 
  • Allgemeinchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Humangenetik
  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Radiologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Ärztliche Psychotherapeutin/Ärztlicher Psychotherapeut

 
Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eine Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie als Teammitglied benannt werden.

Anzeigeformular

Ausfüllen

Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die an der ASV in Bayern teilnehmen möchten, reichen beim eLA entsprechende Anzeigen ein. Die Anzeigeformulare, die die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam mit den Krankenkassen im Freistaat Bayern entwickelt haben, dienen zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen für die ASV.

Anzeigeformular: Hämophilie (WORD-Datei)

Änderungen in den Anzeigeformularen

News

Um inhaltliche Änderungen in den vom Erweiterten Landesausschuss in Bayern zur Verfügung gestellten Anzeigeformularen zukünftig schnell und unkompliziert erkennen zu können, finden Sie hier Tipps zur Vereinfachung der Abläufe.




Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.06.2023 die Qualitätsanforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) durch die Einfügung eines neuen § 4a und eines neuen Anhangs zu § 4a der ASV-Richtlinie (ASV-RL) geändert. Dieser Beschluss wurde am 28.11.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.11.2023 B 1) und ist am 01.03.2024 in Kraft getreten.
 
Die Neuregelung ist auf alle Ärzte und Institutionen anwendbar, die bis zum 29.02.2024 noch nicht ASV-berechtigt waren.
 
Die Neuregelung sieht vor, dass die entsprechende Anwendung der Qualitätssicherungsvereinbarungen durch „leistungsspezifische Qualitätsanforderungen“ ersetzt wird. Für folgende Leistungen wurden im Anhang zu § 4a ASV-RL bereits leistungsspezifische Qualitätsanforderungen festgelegt:
 

  1. Langzeit-EKG
  2. Strahlendiagnostik und -therapie:
    1. allgemeine Röntgendiagnostik
    2. Computertomographie
    3. Knochendichtemessung
    4. Strahlentherapie
    5. Nuklearmedizin
  3. Koloskopie