Hinweis zur Einreichung von Nachbenennungen und Änderungsanzeigen
Hinweis zur Einreichung von Nachbenennungen und Änderungsanzeigen
16.07.2026
Im Zusammenhang mit Mitteilungen an den Erweiterten Landesausschuss in Bayern wird darauf hingewiesen, dass Nachbenennungen sowie Änderungsanzeigen jeweils einzeln einzureichen sind.
Für jede personelle Veränderung bzw. Änderung im ASV‑Team ist eine gesonderte Anzeige unter Verwendung des jeweils vorgesehenen Formulars vorzulegen. Eine Zusammenfassung mehrerer Änderungen in einer gemeinsamen Anzeige und Datenübermittlung ist nicht vorgesehen. Bitte stellen Sie sicher, dass jede Nachbenennung oder Änderungsanzeige vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen separat beim Erweiterten Landesausschuss in Bayern eingereicht wird, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten.
Für eine effiziente Bearbeitung ist es unerlässlich, dass Sie uns ausschließlich antragsrelevante Unterlagen übersenden. Nur so ist es uns möglich, Ihr Anliegen gezielt zu bearbeiten und unnötige Daten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass zu jeder begehrten „Qualitätssicherungsvereinbarung“ (QSV) oder „Leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen“ (LQ) die jeweilige Checkliste aus dem Anzeigenvordruck beizufügen ist.
Für jede personelle Veränderung bzw. Änderung im ASV‑Team ist eine gesonderte Anzeige unter Verwendung des jeweils vorgesehenen Formulars vorzulegen. Eine Zusammenfassung mehrerer Änderungen in einer gemeinsamen Anzeige und Datenübermittlung ist nicht vorgesehen. Bitte stellen Sie sicher, dass jede Nachbenennung oder Änderungsanzeige vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen separat beim Erweiterten Landesausschuss in Bayern eingereicht wird, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten.
Für eine effiziente Bearbeitung ist es unerlässlich, dass Sie uns ausschließlich antragsrelevante Unterlagen übersenden. Nur so ist es uns möglich, Ihr Anliegen gezielt zu bearbeiten und unnötige Daten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass zu jeder begehrten „Qualitätssicherungsvereinbarung“ (QSV) oder „Leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen“ (LQ) die jeweilige Checkliste aus dem Anzeigenvordruck beizufügen ist.